Aus- und Absonderungsrechte

Absonderung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Insolvenzrecht, der die gesonderte Befriedigung eines Insolvenzgläubigers außerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens aufgrund eines ihm zustehenden Sicherungsrechts zum Inhalt hat.

Aussonderung: Der Gegenstand fällt nicht in die Insolvenzmasse und ist an den Eigentümer = Aussonderungsberechtigten herauszugeben. Absonderung: Der Gegenstand fällt in die Insolvenzmasse und ist nicht an den Absonderungsberechtigten herauszugeben.

Insolvenz droht? Wir helfen Ihnen. RÜDISÜHLI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB steht Ihnen zur Verfügung.

Unsere Werte Und der Grund weshalb

Buchen sie ganz bequem per Mail oder per Telefon Ihren Termin bei uns.